Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 25.1. 2021

Version:  25.1.2021

Ersteller:  Egon Diem Trainingsleiter und Dojoleiter

Neue Rahmenbedingungen

Ab  dem 29. Oktober 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen.

Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

  1. Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. Begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

  1. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Pro Person müssen mindesens 15 m2  Trainigsfläche zur Verfügung stehen.

Trainer tragen Masken .

  1. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

  1. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen  ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten.  Die Person, die das Training leitet ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und das diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vergl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.

  1. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins.

Jede Organisation, welche den Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftragte/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserer Schule ist dies Egon Diem. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden.

Tel. +41 79 776 86 20 oder diemegon@gmail.com

  1. AB 19.00 h wird bis auf weiteres kein Training stattfinden

Kinder unter 16. Jahren können weiterhin trainieren.

Erwachsene trainieren nicht

Meilen, 25.1.2021

                                                                                                                  Die Schulleitung

                                                                                                                  Egon Diem